Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Unter das Werbeverbot gemäß Abs. 1 fallen insbesondere:
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(3) Der Tierarzt darf weder veranlassen noch Beihilfe dazu leisten, daß verbotene Werbung für ihn durch Dritte, insbesondere durch Medien, durchgeführt wird.
(2) Unter das Werbeverbot gemäß Abs. 1 fallen insbesondere:
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(3) Der Tierarzt darf weder veranlassen noch Beihilfe dazu leisten, daß verbotene Werbung für ihn durch Dritte, insbesondere durch Medien, durchgeführt wird.