§ 14l TieraerzteG (weggefallen)

Tierärztegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2021 bis 31.12.9999
Die Prüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern, die besondere Kenntnisse in den in § 14j Abs. 2 § 14l TieraerzteGgenannten Gebieten haben seit 31.05.2021 weggefallen. Sie werden von der Delegiertenversammlung der Kammer auf vier Jahre gewählt. Prüfungskommissionen können bei Bedarf auch im Bereich jeder Landesstelle eingerichtet werden.

Stand vor dem 31.05.2021

In Kraft vom 15.08.2012 bis 31.05.2021
Die Prüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern, die besondere Kenntnisse in den in § 14j Abs. 2 § 14l TieraerzteGgenannten Gebieten haben seit 31.05.2021 weggefallen. Sie werden von der Delegiertenversammlung der Kammer auf vier Jahre gewählt. Prüfungskommissionen können bei Bedarf auch im Bereich jeder Landesstelle eingerichtet werden.

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