Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Vereinbarung ist unwirksam, wenn sie bloß zugunsten eines Vertragsteiles getroffen wurde.
(3) Die Höhe der Vertragsstrafe ist durch die Höhe des einjährigen Entgeltes begrenzt und muß für beide Vertragsteile gleich sein.
(4) Vertragsstrafen unterliegen der richterlichen Mäßigung.
(2) Die Vereinbarung ist unwirksam, wenn sie bloß zugunsten eines Vertragsteiles getroffen wurde.
(3) Die Höhe der Vertragsstrafe ist durch die Höhe des einjährigen Entgeltes begrenzt und muß für beide Vertragsteile gleich sein.
(4) Vertragsstrafen unterliegen der richterlichen Mäßigung.