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(2) Ist der Vertrag für mindestens sechs Monate abgeschlossen oder hat das Dienstverhältnis mindestens so lange gedauert, so hat das Mitglied Anspruch auf einen Urlaub, dessen Dauer sich im Verhältnis der Vertragsdauer zur Dauer eines Jahres verringert.
(3) Der Antritt des Urlaubes ist mit Rücksicht auf die den Betriebsverhältnissen entsprechende Zeit, bei ganzjährigen Dienstverhältnissen tunlichst für die Zeit zwischen dem 1. Mai und 30. September zu bestimmen und dem Mitgliede rechtzeitig vorher bekanntzugeben. Während des Urlaubes behält das Mitglied den Anspruch auf seine festen Bezüge.
(4) Die Zeit, während der das Mitglied durch Krankheit oder Unglücksfall an der Leistung seiner Dienste verhindert ist, darf in den Urlaub nicht eingerechnet werden.
(5) Der Unternehmer hat Aufzeichnungen zu führen, aus denen hervorgeht
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(6) Die Verpflichtung nach Abs. 5 ist auch dann erfüllt, wenn die dort verlangten Angaben aus Aufzeichnungen hervorgehen, die der Unternehmer zum Nachweis der Erfüllung anderer Verpflichtungen führt.
(2) Ist der Vertrag für mindestens sechs Monate abgeschlossen oder hat das Dienstverhältnis mindestens so lange gedauert, so hat das Mitglied Anspruch auf einen Urlaub, dessen Dauer sich im Verhältnis der Vertragsdauer zur Dauer eines Jahres verringert.
(3) Der Antritt des Urlaubes ist mit Rücksicht auf die den Betriebsverhältnissen entsprechende Zeit, bei ganzjährigen Dienstverhältnissen tunlichst für die Zeit zwischen dem 1. Mai und 30. September zu bestimmen und dem Mitgliede rechtzeitig vorher bekanntzugeben. Während des Urlaubes behält das Mitglied den Anspruch auf seine festen Bezüge.
(4) Die Zeit, während der das Mitglied durch Krankheit oder Unglücksfall an der Leistung seiner Dienste verhindert ist, darf in den Urlaub nicht eingerechnet werden.
(5) Der Unternehmer hat Aufzeichnungen zu führen, aus denen hervorgeht
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(6) Die Verpflichtung nach Abs. 5 ist auch dann erfüllt, wenn die dort verlangten Angaben aus Aufzeichnungen hervorgehen, die der Unternehmer zum Nachweis der Erfüllung anderer Verpflichtungen führt.