Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Gebührt einem Mitgliede ein Teil des Erträgnisses, so muß der Anteil in Bruchteilen des nach Absatz 1 festzustellenden Erträgnisses bestimmt sein.
(3) Kosten dürfen von dem Erträgnisse oder von dem Erträgnisanteil des Mitgliedes nicht abgezogen werden.
(2) Gebührt einem Mitgliede ein Teil des Erträgnisses, so muß der Anteil in Bruchteilen des nach Absatz 1 festzustellenden Erträgnisses bestimmt sein.
(3) Kosten dürfen von dem Erträgnisse oder von dem Erträgnisanteil des Mitgliedes nicht abgezogen werden.