§ 13 PresseFG 2004 (weggefallen)

Presseförderungsgesetz 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2014 bis 31.12.9999
Die KommAustria hat im Verlauf des Jahres 2006 eine Evaluierung der in diesem Bundesgesetz festgelegten Fördermaßnahmen durchzuführen und der Bundesregierung darüber einen schriftlichen Bericht bis Ende 2006 vorzulegen§ 13 PresseFG 2004 (weggefallen) seit 01.05.2014 weggefallen. Dieser Bericht hat insbesondere eine Bewertung der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Maßnahmen sowie allfällige Vorschläge zur Modifikation derselben zu enthalten.

Stand vor dem 30.04.2014

In Kraft vom 01.01.2004 bis 30.04.2014
Die KommAustria hat im Verlauf des Jahres 2006 eine Evaluierung der in diesem Bundesgesetz festgelegten Fördermaßnahmen durchzuführen und der Bundesregierung darüber einen schriftlichen Bericht bis Ende 2006 vorzulegen§ 13 PresseFG 2004 (weggefallen) seit 01.05.2014 weggefallen. Dieser Bericht hat insbesondere eine Bewertung der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Maßnahmen sowie allfällige Vorschläge zur Modifikation derselben zu enthalten.

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