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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Auf Anspruchswerber nach den §§ 14, 14a bis c sind die Bestimmungen des 15 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden.
(3) Auf Verfahren, betreffend Ansprüche nach den §§ 14, 14a bis c sind die Bestimmungen des 13d sinngemäß anzuwenden.
(2) Auf Anspruchswerber nach den §§ 14, 14a bis c sind die Bestimmungen des 15 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden.
(3) Auf Verfahren, betreffend Ansprüche nach den §§ 14, 14a bis c sind die Bestimmungen des 13d sinngemäß anzuwenden.