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Der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen kann der Niederösterreichischen GebietskrankenkasseÖsterreichischen Gesundheitskasse die Aufwendungen aller zuständigen Krankenversicherungsträger für die Leistungen nach diesem Bundesgesetz bevorschussen. Die Endabrechnung ist jährlich im Nachhinein vorzunehmen.
Der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen kann der Niederösterreichischen GebietskrankenkasseÖsterreichischen Gesundheitskasse die Aufwendungen aller zuständigen Krankenversicherungsträger für die Leistungen nach diesem Bundesgesetz bevorschussen. Die Endabrechnung ist jährlich im Nachhinein vorzunehmen.