§ 9 KA-AZG (weggefallen)

Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.12.9999
Der/die Dienstgeber/in hat im Betrieb bzw§ 9 KA-AZG (weggefallen) seit 01.07.2017 weggefallen. in der Dienststelle an geeigneter, für den/die Dienstnehmer/in leicht zugänglicher Stelle einen Abdruck dieses Bundesgesetzes aufzulegen oder den Dienstnehmer/innen mittels eines sonstigen Datenträgers samt Ablesevorrichtung, durch geeignete elektronische Datenverarbeitung oder durch geeignete Telekommunikationsmittel zugänglich zu machen.

Stand vor dem 30.06.2017

In Kraft vom 01.08.2002 bis 30.06.2017
Der/die Dienstgeber/in hat im Betrieb bzw§ 9 KA-AZG (weggefallen) seit 01.07.2017 weggefallen. in der Dienststelle an geeigneter, für den/die Dienstnehmer/in leicht zugänglicher Stelle einen Abdruck dieses Bundesgesetzes aufzulegen oder den Dienstnehmer/innen mittels eines sonstigen Datenträgers samt Ablesevorrichtung, durch geeignete elektronische Datenverarbeitung oder durch geeignete Telekommunikationsmittel zugänglich zu machen.

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