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Wer der Bestimmung des § 8 Abs. 4 zuwiderhandelt oder entgegen § 18 Abs. 2 der Aufforderung zum Anhalten nicht Folge leistet, Eine Verwaltungsübertretung begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 30003 000 € zu bestrafen. Wer der Bestimmung des Paragraph 8, Absatz 4, zuwiderhandelt oder entgegen Paragraph 18, Absatz 2, der Aufforderung zum Anhalten nicht Folge leistet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3000 € zu bestrafen.wer
Wer der Bestimmung des § 8 Abs. 4 zuwiderhandelt oder entgegen § 18 Abs. 2 der Aufforderung zum Anhalten nicht Folge leistet, Eine Verwaltungsübertretung begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 30003 000 € zu bestrafen. Wer der Bestimmung des Paragraph 8, Absatz 4, zuwiderhandelt oder entgegen Paragraph 18, Absatz 2, der Aufforderung zum Anhalten nicht Folge leistet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3000 € zu bestrafen.wer