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Behörden im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. | die Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptmann für alle Angelegenheiten, die nicht der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für | |||||||||
2. | die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für |
Behörden im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. | die Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptmann für alle Angelegenheiten, die nicht der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für | |||||||||
2. | die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für |