§ 18 BMG

Bundesministeriengesetz 1986

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2014 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, die Bundesregierung betraut.

Stand vor dem 28.02.2014

In Kraft vom 21.02.1986 bis 28.02.2014

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, die Bundesregierung betraut.

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