§ 6 ZustG Mehrmalige Zustellung

Zustellgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2004 bis 31.12.9999

Wird das gleiche Schriftstück mehrmals gültigIst ein Dokument zugestellt, so istlöst die ersteneuerliche Zustellung maßgebenddes gleichen Dokuments keine Rechtswirkungen aus.

Stand vor dem 29.02.2004

In Kraft vom 01.03.1983 bis 29.02.2004

Wird das gleiche Schriftstück mehrmals gültigIst ein Dokument zugestellt, so istlöst die ersteneuerliche Zustellung maßgebenddes gleichen Dokuments keine Rechtswirkungen aus.

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