Art. 2 § 15 WbfMG (weggefallen)

Wohnbauförderungs- und Mietengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999
Art. 2 § 15. Die Bestimmungen des Personalsteuergesetzes über die Verjährung der Strafbarkeit und der Strafe WbfMG (§§ 251 bis 255weggefallen), ferner die Bestimmungen des § 244, e, des § 256, Absatz 2, 3 und 5, und der §§ 258, 259, 260 und 260a finden sinngemäße Anwendung seit 01.01.2010 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 15.07.1929 bis 31.12.2009
Art. 2 § 15. Die Bestimmungen des Personalsteuergesetzes über die Verjährung der Strafbarkeit und der Strafe WbfMG (§§ 251 bis 255weggefallen), ferner die Bestimmungen des § 244, e, des § 256, Absatz 2, 3 und 5, und der §§ 258, 259, 260 und 260a finden sinngemäße Anwendung seit 01.01.2010 weggefallen.

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