Art. 2 § 13 WbfMG (weggefallen)

Wohnbauförderungs- und Mietengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999
Art. 2 § 13. Die Bestimmungen des Personalsteuergesetzes über Ordnungsstrafen WbfMG (§ 250weggefallen) finden mit der Änderung sinngemäß Anwendung, daß Ordnungsstrafen bis zu 1000 S auch ohne vorhergehende Androhung verhängt werden könnenseit 01.01.2010 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 15.07.1929 bis 31.12.2009
Art. 2 § 13. Die Bestimmungen des Personalsteuergesetzes über Ordnungsstrafen WbfMG (§ 250weggefallen) finden mit der Änderung sinngemäß Anwendung, daß Ordnungsstrafen bis zu 1000 S auch ohne vorhergehende Androhung verhängt werden könnenseit 01.01.2010 weggefallen.

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