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Kriterien für die Festlegung des Standes der Technik
Bei der Festlegung des Standes der Technik ist unter Beachtung der sich aus einer bestimmten Maßnahme ergebenden Kosten und ihres Nutzens und des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung im Allgemeinen wie auch im Einzelfall Folgendes zu berücksichtigen:
1. | Einsatz abfallarmer Technologie; | |||||||||
2. | Einsatz weniger gefährlicher Stoffe; | |||||||||
3. | Förderung der Rückgewinnung und Verwertung der bei den einzelnen Verfahren erzeugten und verwendeten Stoffe und gegebenenfalls der Abfälle; | |||||||||
4. |
| |||||||||
5. |
| |||||||||
6. | Art, Auswirkungen und Menge der jeweiligen Emissionen; | |||||||||
| Zeitpunkte der Inbetriebnahme der neuen oder der bestehenden Anlagen; | |||||||||
| die für die Einführung eines besseren Standes der Technik erforderliche Zeit; | |||||||||
| Verbrauch an Rohstoffen und Art der bei den einzelnen Verfahren verwendeten Rohstoffe (einschließlich Wasser) und Energieeffizienz; | |||||||||
10. | die Notwendigkeit, | |||||||||
11. | die | |||||||||
12. | die von internationalen Organisationen veröffentlichten Informationen. |
Kriterien für die Festlegung des Standes der Technik
Bei der Festlegung des Standes der Technik ist unter Beachtung der sich aus einer bestimmten Maßnahme ergebenden Kosten und ihres Nutzens und des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung im Allgemeinen wie auch im Einzelfall Folgendes zu berücksichtigen:
1. | Einsatz abfallarmer Technologie; | |||||||||
2. | Einsatz weniger gefährlicher Stoffe; | |||||||||
3. | Förderung der Rückgewinnung und Verwertung der bei den einzelnen Verfahren erzeugten und verwendeten Stoffe und gegebenenfalls der Abfälle; | |||||||||
4. |
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6. | Art, Auswirkungen und Menge der jeweiligen Emissionen; | |||||||||
| Zeitpunkte der Inbetriebnahme der neuen oder der bestehenden Anlagen; | |||||||||
| die für die Einführung eines besseren Standes der Technik erforderliche Zeit; | |||||||||
| Verbrauch an Rohstoffen und Art der bei den einzelnen Verfahren verwendeten Rohstoffe (einschließlich Wasser) und Energieeffizienz; | |||||||||
10. | die Notwendigkeit, | |||||||||
11. | die | |||||||||
12. | die von internationalen Organisationen veröffentlichten Informationen. |