§ 4 VwGG

Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999

Die Richter des Verwaltungsgerichtshofes sind wie folgt zu reihen:

1.

der Präsident,

2.

der Vizepräsident,

3.

die Senatspräsidenten entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ernennung,

4.

die Räte entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ernennung.

Insoweit sich nicht schon hieraus eine bestimmte Reihung ergibt, sind für deren Beurteilung nacheinander folgende Umstände maßgebend:

1.

für die Senatspräsidenten die Reihung als Rat,

2.

das Lebensalter.

(BGBl. Nr. 136/1979, Art. XV Abs. 1)

Stand vor dem 28.02.2013

In Kraft vom 05.01.1985 bis 28.02.2013

Die Richter des Verwaltungsgerichtshofes sind wie folgt zu reihen:

1.

der Präsident,

2.

der Vizepräsident,

3.

die Senatspräsidenten entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ernennung,

4.

die Räte entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ernennung.

Insoweit sich nicht schon hieraus eine bestimmte Reihung ergibt, sind für deren Beurteilung nacheinander folgende Umstände maßgebend:

1.

für die Senatspräsidenten die Reihung als Rat,

2.

das Lebensalter.

(BGBl. Nr. 136/1979, Art. XV Abs. 1)

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