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Die Richter des Verwaltungsgerichtshofes sind wie folgt zu reihen:
1. | der Präsident, | |||||||||
2. | der Vizepräsident, | |||||||||
3. | die Senatspräsidenten entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ernennung, | |||||||||
4. | die Räte entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ernennung. | |||||||||
Insoweit sich nicht schon hieraus eine bestimmte Reihung ergibt, sind für deren Beurteilung nacheinander folgende Umstände maßgebend: | ||||||||||
1. | für die Senatspräsidenten die Reihung als Rat, | |||||||||
2. | das Lebensalter. |
Die Richter des Verwaltungsgerichtshofes sind wie folgt zu reihen:
1. | der Präsident, | |||||||||
2. | der Vizepräsident, | |||||||||
3. | die Senatspräsidenten entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ernennung, | |||||||||
4. | die Räte entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ernennung. | |||||||||
Insoweit sich nicht schon hieraus eine bestimmte Reihung ergibt, sind für deren Beurteilung nacheinander folgende Umstände maßgebend: | ||||||||||
1. | für die Senatspräsidenten die Reihung als Rat, | |||||||||
2. | das Lebensalter. |