§ 24 StudFG Studienerfolg an Konservatorien

Studienförderungsgesetz 1992

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2001 bis 31.12.9999

Studienerfolg an Konservatorien

§ 24. An Konservatorien ist der Nachweis eines günstigen Studienerfolges zu erbringen:

1.

in den ersten beiden Semestern durch den Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Studierender im Hauptstudiengang;,

2.

nach dem zweiten Semester und danach nach jedem weiterenvierten Semester durch den NachweisZeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der positiven Beurteilung aus allen Hauptfächernim Organisationsstatut vorgesehenen Prüfungen in den Ergänzungsfächern der jeweiligen Studienrichtung im vergangenen Semester;in einem der zurückgelegten Studienzeit entsprechenden Ausmaß,

3.

bei jeder Antragstellung nach dem zweiten Semester und danach nach jedem viertenoder einem höheren Semester durch Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegungden Nachweis der im Organisationsstatut vorgesehenen Prüfungen in den Ergänzungsfächernpositiven Beurteilung aus allen Hauptfächern der jeweiligen Studienrichtung in einem der zurückgelegten Studienzeit entsprechenden Ausmaßim vorangegangenen Semester.

Stand vor dem 31.08.2001

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.08.2001

Studienerfolg an Konservatorien

§ 24. An Konservatorien ist der Nachweis eines günstigen Studienerfolges zu erbringen:

1.

in den ersten beiden Semestern durch den Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Studierender im Hauptstudiengang;,

2.

nach dem zweiten Semester und danach nach jedem weiterenvierten Semester durch den NachweisZeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der positiven Beurteilung aus allen Hauptfächernim Organisationsstatut vorgesehenen Prüfungen in den Ergänzungsfächern der jeweiligen Studienrichtung im vergangenen Semester;in einem der zurückgelegten Studienzeit entsprechenden Ausmaß,

3.

bei jeder Antragstellung nach dem zweiten Semester und danach nach jedem viertenoder einem höheren Semester durch Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegungden Nachweis der im Organisationsstatut vorgesehenen Prüfungen in den Ergänzungsfächernpositiven Beurteilung aus allen Hauptfächern der jeweiligen Studienrichtung in einem der zurückgelegten Studienzeit entsprechenden Ausmaßim vorangegangenen Semester.

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