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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Läßt sich die Bemessungsgrundlage nicht nach den vorhergehenden Bestimmungen ermitteln, so sind folgende Werte zugrunde zu legen:
a) | in Rechtssachen vor dem Gerichtshof, die vom Senat zu entscheiden sind, | 24 000 Euro, |
| |||||||
b) | in Rechtssachen vor dem Gerichtshof, die vom Einzelrichter zu entscheiden sind, |
| ||||||||
c) | in Rechtssachen vor dem Bezirksgericht |
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Läßt sich die Bemessungsgrundlage nicht nach den vorhergehenden Bestimmungen ermitteln, so sind folgende Werte zugrunde zu legen:
a) | in Rechtssachen vor dem Gerichtshof, die vom Senat zu entscheiden sind, | 24 000 Euro, |
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b) | in Rechtssachen vor dem Gerichtshof, die vom Einzelrichter zu entscheiden sind, |
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c) | in Rechtssachen vor dem Bezirksgericht |
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