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Freischein, Inhalt
§ 13. (1) Im Freischein sind anzugeben:
1. | der Name (die Firma) und die Anschrift des zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung Berechtigten (Inhaber des Verwendungsbetriebes); | |||||||||
2. | die Bezeichnung und die Anschrift des Verwendungsbetriebes; | |||||||||
3. | die Art des Mineralöls, das unversteuert bezogen und steuerfrei | |||||||||
4. | der Zweck, zu dem das Mineralöl steuerfrei verwendet werden darf; | |||||||||
5. | der Zeitraum, innerhalb dessen Mineralöl unversteuert bezogen und steuerfrei |
(2) Auf schriftlichen Antrag des Inhabers eines Freischeins sind amtliche Abschriften des Bewilligungsbescheides auszustellen.
Freischein, Inhalt
§ 13. (1) Im Freischein sind anzugeben:
1. | der Name (die Firma) und die Anschrift des zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung Berechtigten (Inhaber des Verwendungsbetriebes); | |||||||||
2. | die Bezeichnung und die Anschrift des Verwendungsbetriebes; | |||||||||
3. | die Art des Mineralöls, das unversteuert bezogen und steuerfrei | |||||||||
4. | der Zweck, zu dem das Mineralöl steuerfrei verwendet werden darf; | |||||||||
5. | der Zeitraum, innerhalb dessen Mineralöl unversteuert bezogen und steuerfrei |
(2) Auf schriftlichen Antrag des Inhabers eines Freischeins sind amtliche Abschriften des Bewilligungsbescheides auszustellen.