§ 1 MilStG

Militärstrafgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1971 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz gilt, soweit darin nichts anderes bestimmt wird, nur für Soldaten. Die allgemeinen Strafgesetze finden auf Soldaten insoweit Anwendung, als dieses Bundesgesetz keine besonderen Bestimmungen enthält.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1971 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz gilt, soweit darin nichts anderes bestimmt wird, nur für Soldaten. Die allgemeinen Strafgesetze finden auf Soldaten insoweit Anwendung, als dieses Bundesgesetz keine besonderen Bestimmungen enthält.

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