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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Wehrdienst-Auszeichnung ist zu verleihen zur Würdigung
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(3) Die Verleihung der Wehrdienstmedaille obliegt
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(4) Die Verleihung des Wehrdienstzeichens obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung.
(5) Die Verleihung der Einsatzmedaille obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung.
(2) Die Wehrdienst-Auszeichnung ist zu verleihen zur Würdigung
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(3) Die Verleihung der Wehrdienstmedaille obliegt
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(4) Die Verleihung des Wehrdienstzeichens obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung.
(5) Die Verleihung der Einsatzmedaille obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung.