Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die zusätzliche Angabe von Maßeinheiten, die nicht in § 2 genannt sind, ist bis zum 31. Dezember 2009 zulässig.
(2) Bisher zur Eichung zugelassene Waagen mit dem Zeichen „ct“ct” sowie mit anderen Zeichen als „ct“ct” für die Einheit Karat dürfen weiterhin geeicht werden.
(1) Die zusätzliche Angabe von Maßeinheiten, die nicht in § 2 genannt sind, ist bis zum 31. Dezember 2009 zulässig.
(2) Bisher zur Eichung zugelassene Waagen mit dem Zeichen „ct“ct” sowie mit anderen Zeichen als „ct“ct” für die Einheit Karat dürfen weiterhin geeicht werden.