§ 36a LBDG 1997

Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2024 bis 31.12.9999
Paragraph 36 a,

Übergangsbestimmung

Für Beamtinnen und Beamte ist ab 1. Oktober 2024 der 1a. Abschnitt des Bgld. LBedG 2020 anzuwenden. Hiervon ausgenommen sind Beamtinnen und Beamte, die zum letzten Ausbildungslehrgang vor dem Inkrafttreten des 1a. Abschnittes des Bgld. LBedG 2020 zugelassen wurden, an diesem teilnehmen und erfolgreich abschließen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2024 bis 31.12.9999
Paragraph 36 a,

Übergangsbestimmung

Für Beamtinnen und Beamte ist ab 1. Oktober 2024 der 1a. Abschnitt des Bgld. LBedG 2020 anzuwenden. Hiervon ausgenommen sind Beamtinnen und Beamte, die zum letzten Ausbildungslehrgang vor dem Inkrafttreten des 1a. Abschnittes des Bgld. LBedG 2020 zugelassen wurden, an diesem teilnehmen und erfolgreich abschließen.

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