§ 14 NÖ PSG Eigener Wirkungsbereich

NÖ Polizeistrafgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.03.2025

Die Gemeinden haben die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben, mit Ausnahme der Ausübung des Verwaltungsstrafrechtes, im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.03.2025

Die Gemeinden haben die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben, mit Ausnahme der Ausübung des Verwaltungsstrafrechtes, im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

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