§ 2 GWO 1996

Wiener Gemeindewahlordnung 1996

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.01.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Wahlkreise werden wie folgt bestimmt:
  1. (2)Absatz 2Zur Erleichterung der Wahl wird jeder Gemeindebezirk in Wahlsprengel eingeteilt. Die Wahlsprengel dürfen die Grenzen der Wahlkreise nicht schneiden.

Stand vor dem 24.01.2025

In Kraft vom 01.07.2010 bis 24.01.2025
  1. (1)Absatz einsDie Wahlkreise werden wie folgt bestimmt:
  1. (2)Absatz 2Zur Erleichterung der Wahl wird jeder Gemeindebezirk in Wahlsprengel eingeteilt. Die Wahlsprengel dürfen die Grenzen der Wahlkreise nicht schneiden.

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