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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 49 Abs. 3 Z 28 Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 236/2022BGBl. I Nr. 217/2022 tritt mit 1Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. Jänner 2023217 aus 2022, in Kraft.:
§ 49 Abs. 3 Z 28 Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 236/2022BGBl. I Nr. 217/2022 tritt mit 1Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. Jänner 2023217 aus 2022, in Kraft.: