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Das Biersteuergesetz 1977, BGBl Die Zwischenerzeugnissteuer beträgt 80 Euro je Hektoliter. Nr. 297, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 695/1991, tritt mit dem im § 46 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt außer Kraft. Es ist jedoch weiterhin auf Bier anzuwenden, für das die Steuerschuld vor diesem Zeitpunkt entstanden ist oder für das in den Fällen der Einfuhr der Zeitpunkt, der für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen maßgebend ist, vor diesem Zeitpunkt gelegen ist. Das Biersteuergesetz 1977, BGBl. Nr. 297, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1991,, tritt mit dem im Paragraph 46, Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt außer Kraft. Es ist jedoch weiterhin auf Bier anzuwenden, für das die Steuerschuld vor diesem Zeitpunkt entstanden ist oder für das in den Fällen der Einfuhr der Zeitpunkt, der für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen maßgebend ist, vor diesem Zeitpunkt gelegen ist.
Das Biersteuergesetz 1977, BGBl Die Zwischenerzeugnissteuer beträgt 80 Euro je Hektoliter. Nr. 297, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 695/1991, tritt mit dem im § 46 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt außer Kraft. Es ist jedoch weiterhin auf Bier anzuwenden, für das die Steuerschuld vor diesem Zeitpunkt entstanden ist oder für das in den Fällen der Einfuhr der Zeitpunkt, der für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen maßgebend ist, vor diesem Zeitpunkt gelegen ist. Das Biersteuergesetz 1977, BGBl. Nr. 297, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1991,, tritt mit dem im Paragraph 46, Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt außer Kraft. Es ist jedoch weiterhin auf Bier anzuwenden, für das die Steuerschuld vor diesem Zeitpunkt entstanden ist oder für das in den Fällen der Einfuhr der Zeitpunkt, der für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen maßgebend ist, vor diesem Zeitpunkt gelegen ist.