§ 45 BierStG 2022

Biersteuergesetz 2022

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999

Das Biersteuergesetz 1977, BGBl. Nr. 297, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 695/1991, tritt mit dem im § 46 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt außer Kraft. Es ist jedoch weiterhin auf Bier anzuwenden, für das die Steuerschuld vor diesem Zeitpunkt entstanden ist oder für das in den Fällen der Einfuhr der Zeitpunkt, der für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen maßgebend ist, vor diesem Zeitpunkt gelegen istDie Zwischenerzeugnissteuer beträgt 80 Euro je Hektoliter.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.2021

Das Biersteuergesetz 1977, BGBl. Nr. 297, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 695/1991, tritt mit dem im § 46 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt außer Kraft. Es ist jedoch weiterhin auf Bier anzuwenden, für das die Steuerschuld vor diesem Zeitpunkt entstanden ist oder für das in den Fällen der Einfuhr der Zeitpunkt, der für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen maßgebend ist, vor diesem Zeitpunkt gelegen istDie Zwischenerzeugnissteuer beträgt 80 Euro je Hektoliter.

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