§ 46c BierStG 2022 (weggefallen)

Biersteuergesetz 2022

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 6 Abs. 4 letzter Satz, § 9 Abs. 1 Z 1, § 10 Abs. 2 vorletzter und letzter Satz, § 12 Abs. 4 letzter Satz, § 14 Abs. 2 letzter Satz und Abs§ 46c BierStG 2022 seit 31.12.2021 weggefallen. 4, § 16 Abs. 3 letzter Satz, § 19 Abs. 5 und 6, § 20 Abs. 3, § 23 Abs. 1 erster Satz, Abs. 5 letzter Satz und Abs. 6 erster Satz, § 26 Abs. 5 letzter Satz, § 31 Abs. 2, § 32 Abs. 2, § 33 Abs. 1 Z 7 und 8 sowie Abs. 3, § 35 Abs. 4, § 36 vorletzter und letzter Satz, und § 38 Abs. 3 Z 4 lit. c und § 44 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 treten am 1. Jänner 2001 in Kraft. § 21 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 30.12.2000 bis 31.12.2021
§ 6 Abs. 4 letzter Satz, § 9 Abs. 1 Z 1, § 10 Abs. 2 vorletzter und letzter Satz, § 12 Abs. 4 letzter Satz, § 14 Abs. 2 letzter Satz und Abs§ 46c BierStG 2022 seit 31.12.2021 weggefallen. 4, § 16 Abs. 3 letzter Satz, § 19 Abs. 5 und 6, § 20 Abs. 3, § 23 Abs. 1 erster Satz, Abs. 5 letzter Satz und Abs. 6 erster Satz, § 26 Abs. 5 letzter Satz, § 31 Abs. 2, § 32 Abs. 2, § 33 Abs. 1 Z 7 und 8 sowie Abs. 3, § 35 Abs. 4, § 36 vorletzter und letzter Satz, und § 38 Abs. 3 Z 4 lit. c und § 44 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 treten am 1. Jänner 2001 in Kraft. § 21 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

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