§ 46g BierStG 2022 (weggefallen)

Biersteuergesetz 2022

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 2 Abs. 3, § 2a Z 2 bis 7 sowie Z 8 lit§ 46g BierStG 2022 seit 31.12.2021 weggefallen. a und lit. b, § 4 Abs. 2 Z 1 und Z 5, § 15 Abs. 3, § 16 Abs. 3, § 22 Abs. 1 und Abs. 3, § 23 Abs. 6, § 24 Abs. 1 und Abs. 2, § 25 einschließlich der Überschrift sowie § 32 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 treten mit 1. Mai 2016 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.2021
§ 2 Abs. 3, § 2a Z 2 bis 7 sowie Z 8 lit§ 46g BierStG 2022 seit 31.12.2021 weggefallen. a und lit. b, § 4 Abs. 2 Z 1 und Z 5, § 15 Abs. 3, § 16 Abs. 3, § 22 Abs. 1 und Abs. 3, § 23 Abs. 6, § 24 Abs. 1 und Abs. 2, § 25 einschließlich der Überschrift sowie § 32 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 treten mit 1. Mai 2016 in Kraft.

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