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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Auf Schaumwein oder Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs sind die Bestimmungen der §§ 25 bis 30a sinngemäß anzuwenden, wobei Auf Schaumwein oder Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs sind die Bestimmungen der Paragraphen 25 bis 30a sinngemäß anzuwenden, wobei
Auf Schaumwein oder Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs sind die Bestimmungen der §§ 25 bis 30a sinngemäß anzuwenden, wobei Auf Schaumwein oder Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs sind die Bestimmungen der Paragraphen 25 bis 30a sinngemäß anzuwenden, wobei