§ 272 B-KUVG

Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.12.2021 bis 31.12.9999

(1) § 261a § 258 Abs. 2samt Überschrift, 2a, 3a bis 3d und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 238/2021BGBl. I Nr. xx/2021 tritt mit dem durch Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festgestellten Zeitpunkt3. Dezember 2021 in Kraft.

(2) Eine Verordnung nach § 258 Abs. 3b kann bereits ab dem 3. Dezember 2021 erlassen werden, sie darf jedoch frühestens mit 15. Dezember 2021 in Kraft treten.

Stand vor dem 18.03.2022

In Kraft vom 31.12.2021 bis 18.03.2022

(1) § 261a § 258 Abs. 2samt Überschrift, 2a, 3a bis 3d und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 238/2021BGBl. I Nr. xx/2021 tritt mit dem durch Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festgestellten Zeitpunkt3. Dezember 2021 in Kraft.

(2) Eine Verordnung nach § 258 Abs. 3b kann bereits ab dem 3. Dezember 2021 erlassen werden, sie darf jedoch frühestens mit 15. Dezember 2021 in Kraft treten.

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