§ 4 TWFG 1991 (weggefallen)

Wohnbauförderungsgesetz 1991 - TWFG 1991, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1996 bis 31.12.9999
Die Landesregierung hat für jeweils fünf Jahre ein Wohnbauprogramm mit einem Finanzierungsplan zu erstellen§ 4 TWFG 1991 seit 30.09.1996 weggefallen.

Stand vor dem 30.09.1996

In Kraft vom 01.10.1991 bis 30.09.1996
Die Landesregierung hat für jeweils fünf Jahre ein Wohnbauprogramm mit einem Finanzierungsplan zu erstellen§ 4 TWFG 1991 seit 30.09.1996 weggefallen.

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