Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Baubehörde kann auf Antrag eine Ausnahme von der Verpflichtung nach § 37 Abs 3 gewähren, wenn dies unter Berücksichtigung des Einzelfalls mit der Erfüllung des Bedürfnisses nach Ladeinfrastruktur vereinbar ist.
(2) Die Baubehörde kann auf Antrag eine Ausnahme von der Verpflichtung nach § 37 Abs 3 gewähren, wenn dies unter Berücksichtigung des Einzelfalls mit der Erfüllung des Bedürfnisses nach Ladeinfrastruktur vereinbar ist.