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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 117/2021 tritt § 4 mit 31. Dezember 2021 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 113/2020, LGBl. Nr. 117/2021
(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 117/2021 tritt § 4 mit 31. Dezember 2021 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 113/2020, LGBl. Nr. 117/2021