§ 35a WFV

Wohnbauförderungsverordnung 2015

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999

Die Begünstigungen gemäß § 42b Abs 1 und 2 S.WFG 2015 werden bis zum 3031. JuniDezember 2021 verlängert.

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.07.2021

Die Begünstigungen gemäß § 42b Abs 1 und 2 S.WFG 2015 werden bis zum 3031. JuniDezember 2021 verlängert.

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