Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Folgende Voraussetzungen müssen für eine solche Förderung vorliegen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Für die Förderung nach diesem Paragraphen ist eine eigene Richtlinie gemäß § 8 zu erlassen. Voraussetzung für diese Förderung ist ein Antrag beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
(2) Folgende Voraussetzungen müssen für eine solche Förderung vorliegen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Für die Förderung nach diesem Paragraphen ist eine eigene Richtlinie gemäß § 8 zu erlassen. Voraussetzung für diese Förderung ist ein Antrag beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.