COVID-19-Maßnahmen, besondere Vorschriften zur Durchführung der Schuljahre 2019/20 und 2020/21 an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (T-COVID-19 M) Fundstelle (weggefallen)

COVID-19-Maßnahmen, besondere Vorschriften zur Durchführung der Schuljahre 2019/20 und 2020/21 an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.09.2021 bis 31.12.9999

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Ziel, Geltung

§ 2

Termine und Fristen

§ 3

Distance Learning, Leistungsbeurteilung

§ 4

Ermächtigung der Schulleiter

2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für die Durchführung der Abschlussprüfungen im Schuljahr 2019/20

§ 5

Vorprüfung

§ 6

Abschließende Arbeit

§ 7

Klausurprüfung

§ 8

Mündliche Prüfung

3. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 9

Inkrafttreten

AufgrundCOVID-19-Maßnahmen, besondere Vorschriften zur Durchführung der §§ 64 Abs. 1, 80 Abs. 8, 88 Abs. 5, 95 Abs. 1Schuljahre 2019/20 und 129a des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2012, LGBl. Nr. 88/2012, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 51/2020, wird verordnet:

2020/21 an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (T-COVID-19 M) Fundstelle seit 13.09.2021 weggefallen.

Stand vor dem 13.09.2021

In Kraft vom 25.04.2020 bis 13.09.2021

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Ziel, Geltung

§ 2

Termine und Fristen

§ 3

Distance Learning, Leistungsbeurteilung

§ 4

Ermächtigung der Schulleiter

2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für die Durchführung der Abschlussprüfungen im Schuljahr 2019/20

§ 5

Vorprüfung

§ 6

Abschließende Arbeit

§ 7

Klausurprüfung

§ 8

Mündliche Prüfung

3. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 9

Inkrafttreten

AufgrundCOVID-19-Maßnahmen, besondere Vorschriften zur Durchführung der §§ 64 Abs. 1, 80 Abs. 8, 88 Abs. 5, 95 Abs. 1Schuljahre 2019/20 und 129a des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2012, LGBl. Nr. 88/2012, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 51/2020, wird verordnet:

2020/21 an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (T-COVID-19 M) Fundstelle seit 13.09.2021 weggefallen.