§ 4 ST-COVID-19 FG (weggefallen)

Steiermärkisches COVID-19-Fristengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Dieses Gesetz tritt mit 22§ 4 ST-COVID-19 FG seit 31.12.2022 weggefallen. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 113/2020, LGBl. Nr. 117/2021

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 31.12.2021 bis 31.12.2022
Dieses Gesetz tritt mit 22§ 4 ST-COVID-19 FG seit 31.12.2022 weggefallen. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 113/2020, LGBl. Nr. 117/2021

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