§ 111a K-LSchG (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen ausschließlich in weiblicher oder männlicher Form verwendet werden, sind gemäß Art§ 111a K-LSchG seit 31.08.2023 weggefallen. 37 der Kärntner Landesverfassung beide Geschlechter gemeint.

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.08.2023
Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen ausschließlich in weiblicher oder männlicher Form verwendet werden, sind gemäß Art§ 111a K-LSchG seit 31.08.2023 weggefallen. 37 der Kärntner Landesverfassung beide Geschlechter gemeint.

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