Anl. 25

Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2023 bis 31.12.9999

zu § 11.09 Z 1zu Paragraph 11 Punkt 09, Ziffer eins, An das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Schifffahrtsaufsicht ........................................ ANTRAG auf eine Fahrterlaubnis für Sondertransporte

gemäß § 11.09 der Wasserstraßen-Verkehrsordnunggemäß Paragraph 11 Punkt 09, der Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Stand vor dem 29.06.2023

In Kraft vom 01.02.2019 bis 29.06.2023

zu § 11.09 Z 1zu Paragraph 11 Punkt 09, Ziffer eins, An das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Schifffahrtsaufsicht ........................................ ANTRAG auf eine Fahrterlaubnis für Sondertransporte

gemäß § 11.09 der Wasserstraßen-Verkehrsordnunggemäß Paragraph 11 Punkt 09, der Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten