Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die §§ 41a Abs. 1 §§ 67a Abs. 4 Z 2 und 2, 67a Abs. 4 Z 2 lit. a, 111a Abs. 1, 351j Abs. 2, 360 Abs. 7 und 412c Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019 treten mit 1. Juli 2020Jänner 2021 in Kraft.
Die §§ 41a Abs. 1 §§ 67a Abs. 4 Z 2 und 2, 67a Abs. 4 Z 2 lit. a, 111a Abs. 1, 351j Abs. 2, 360 Abs. 7 und 412c Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019 treten mit 1. Juli 2020Jänner 2021 in Kraft.