§ 69 W-GWG (weggefallen)

Gemeindewahlgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2004 bis 31.12.9999
Die Gemeindewahlbehörde hat die wesentlichen Bestimmungen der §§ 66 § 69 W-GWGund 67 während der letzten Woche vor dem Wahltag durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen seit 01.04.2004 weggefallen.

Stand vor dem 01.04.2004

In Kraft vom 25.06.1999 bis 01.04.2004
Die Gemeindewahlbehörde hat die wesentlichen Bestimmungen der §§ 66 § 69 W-GWGund 67 während der letzten Woche vor dem Wahltag durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen seit 01.04.2004 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten