§ 34l LAO 2000 (weggefallen)

Landarbeitsordnung 2000 - LAO 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2020 bis 31.12.9999
Vereinbarungen über den Anspruch des Dienstnehmers auf eine beigestellte Dienst(Werks)wohnung oder sonstige Unterkunft können während der Dauer des Kündigungs- und Entlassungsschutzes nach den §§ 32 und 34f nur vor Gericht nach vorangegangener Rechtsbelehrung des Dienstnehmers getroffen werden§ 34l LAO 2000 seit 01.01.2020 weggefallen.

Stand vor dem 01.01.2020

In Kraft vom 01.01.2020 bis 01.01.2020
Vereinbarungen über den Anspruch des Dienstnehmers auf eine beigestellte Dienst(Werks)wohnung oder sonstige Unterkunft können während der Dauer des Kündigungs- und Entlassungsschutzes nach den §§ 32 und 34f nur vor Gericht nach vorangegangener Rechtsbelehrung des Dienstnehmers getroffen werden§ 34l LAO 2000 seit 01.01.2020 weggefallen.

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