Anl. 2a BDokVO (weggefallen)

Bildungsdokumentationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2022 bis 31.12.9999
zu § 7 Abs. 3a

Daten für die Überprüfung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht

Definition der Schnittstellen zwischen den Bildungsdirektionen und der BRZ: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine CSV-Datei oder eine XLSX-Datei im Zeichensatzfortmat UTF-8.

Das Feldtrennzeichen für die CSV-Datei ist ein Semikolon („;“)Anl. Zusätzlich werden alle Felder mit Anführungszeichen begonnen („) und beendet (“), ebenso leere Felder2a BDokVO seit 31.08.2022 weggefallen. Mögliche Dateiendungen für diese Datei sind .csv und .txt.

Feldname

Format

Pflichtfeld (Ja/Nein)

Anmerkung

schuljahr

JJJJ/JJ

Ja

Angabe des Schuljahres, zu dem diese Meldung erfolgt zB 2019/20

paragraph

String (max. 20 Zeichen)

Erlaubte Werte:
§ 2 Abs. 2
§ 11
§ 12

§ 13

§ 15

Ja

Angabe des angewendeten Paragraphen zur allgemeinen Schulpflicht des Schulpflichtgesetzes 1985

zuname

String (max. 50 Zeichen)

Ja

der/die Familienname/n des/der Schülers/in

vorname

String (max. 100 Zeichen)

Ja

der/die Vorname/n des/der Schülers/in

gebdat

JJJJ-MM-TT

Ja

Geburtsdatum des/der Schülers/in

geschlecht

“m“ für männlich,
“w“ für weiblich,

“x“ für divers

“o“ für offen

Ja

Geschlecht des/der Schülers/in

plz

4-stellige österreichische PLZ

Ja, nur wenn Feld z-plz leer

Postleitzahl des Wohnsitzes des/der Schülers/in

ort

String (max. 50 Zeichen)

Ja, nur wenn Feld z-ort leer

Bezeichnung des Ortes des Wohnsitzes des/der Schülers/in

strasse

String (max. 130 Zeichen)

Ja, nur wenn Feld z-strasse leer

Adresse des Wohnsitzes des/der Schülers/in, inklusive Hausnummer, Stiege und Tür

z-plz

4-stellige österreichische PLZ

Nein

Postleitzahl eines allfälligen zusätzlichen Wohnsitzes des/der Schülers/in am Bildungsort

z-ort

String (max. 50 Zeichen)

Nein

Bezeichnung des Ortes eines allfälligen zusätzlichen Wohnsitzes des/der Schülers/in am Bildungsort

z-strasse

String (max. 130 Zeichen)

Nein

Adresse eines allfälligen zusätzlichen Wohnsitzes des/der Schülers/in am Bildungsort, inklusive Hausnummer, Stiege und Tür

eingeschult

JJJJ

Nein

Erstes Jahr der allgemeinen Schulpflicht:
Angabe des Kalenderjahres, in dem der/die Schüler/in in die erste Schulstufe bzw. als Schulpflichtiger in die Vorschulstufe eintrat (gegebenenfalls gemäß Rückrechnung nach dem Schulpflichtgesetz 1985, zB bei Zuzug aus dem Ausland)
(Ausnahmen sind möglich; vorzeitige Einschulung, Frühchen)

skz

6-stellige Schulkennzahl

Nein

Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt

bemerkung

String (max. 500 Zeichen)

Nein

Bemerkungsfeld

bPK-BF

String (172 Zeichen)

Nein

Verschlüsseltes bPK-BF (bereichsspezifisches Personenkennzeichen Bildung und Forschung)

Stand vor dem 31.08.2022

In Kraft vom 19.11.2019 bis 31.08.2022
zu § 7 Abs. 3a

Daten für die Überprüfung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht

Definition der Schnittstellen zwischen den Bildungsdirektionen und der BRZ: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine CSV-Datei oder eine XLSX-Datei im Zeichensatzfortmat UTF-8.

Das Feldtrennzeichen für die CSV-Datei ist ein Semikolon („;“)Anl. Zusätzlich werden alle Felder mit Anführungszeichen begonnen („) und beendet (“), ebenso leere Felder2a BDokVO seit 31.08.2022 weggefallen. Mögliche Dateiendungen für diese Datei sind .csv und .txt.

Feldname

Format

Pflichtfeld (Ja/Nein)

Anmerkung

schuljahr

JJJJ/JJ

Ja

Angabe des Schuljahres, zu dem diese Meldung erfolgt zB 2019/20

paragraph

String (max. 20 Zeichen)

Erlaubte Werte:
§ 2 Abs. 2
§ 11
§ 12

§ 13

§ 15

Ja

Angabe des angewendeten Paragraphen zur allgemeinen Schulpflicht des Schulpflichtgesetzes 1985

zuname

String (max. 50 Zeichen)

Ja

der/die Familienname/n des/der Schülers/in

vorname

String (max. 100 Zeichen)

Ja

der/die Vorname/n des/der Schülers/in

gebdat

JJJJ-MM-TT

Ja

Geburtsdatum des/der Schülers/in

geschlecht

“m“ für männlich,
“w“ für weiblich,

“x“ für divers

“o“ für offen

Ja

Geschlecht des/der Schülers/in

plz

4-stellige österreichische PLZ

Ja, nur wenn Feld z-plz leer

Postleitzahl des Wohnsitzes des/der Schülers/in

ort

String (max. 50 Zeichen)

Ja, nur wenn Feld z-ort leer

Bezeichnung des Ortes des Wohnsitzes des/der Schülers/in

strasse

String (max. 130 Zeichen)

Ja, nur wenn Feld z-strasse leer

Adresse des Wohnsitzes des/der Schülers/in, inklusive Hausnummer, Stiege und Tür

z-plz

4-stellige österreichische PLZ

Nein

Postleitzahl eines allfälligen zusätzlichen Wohnsitzes des/der Schülers/in am Bildungsort

z-ort

String (max. 50 Zeichen)

Nein

Bezeichnung des Ortes eines allfälligen zusätzlichen Wohnsitzes des/der Schülers/in am Bildungsort

z-strasse

String (max. 130 Zeichen)

Nein

Adresse eines allfälligen zusätzlichen Wohnsitzes des/der Schülers/in am Bildungsort, inklusive Hausnummer, Stiege und Tür

eingeschult

JJJJ

Nein

Erstes Jahr der allgemeinen Schulpflicht:
Angabe des Kalenderjahres, in dem der/die Schüler/in in die erste Schulstufe bzw. als Schulpflichtiger in die Vorschulstufe eintrat (gegebenenfalls gemäß Rückrechnung nach dem Schulpflichtgesetz 1985, zB bei Zuzug aus dem Ausland)
(Ausnahmen sind möglich; vorzeitige Einschulung, Frühchen)

skz

6-stellige Schulkennzahl

Nein

Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt

bemerkung

String (max. 500 Zeichen)

Nein

Bemerkungsfeld

bPK-BF

String (172 Zeichen)

Nein

Verschlüsseltes bPK-BF (bereichsspezifisches Personenkennzeichen Bildung und Forschung)

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