§ 70 LWG (weggefallen)

Landtagswahlgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2004 bis 31.12.9999
Die Gemeindewahlbehörde hat die wesentlichen Bestimmungen der §§ 67 § 70 LWGund 68 während der letzten Woche vor dem Wahltag durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen seit 01.04.2004 weggefallen.

Stand vor dem 01.04.2004

In Kraft vom 15.12.1988 bis 01.04.2004
Die Gemeindewahlbehörde hat die wesentlichen Bestimmungen der §§ 67 § 70 LWGund 68 während der letzten Woche vor dem Wahltag durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen seit 01.04.2004 weggefallen.

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