Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Ist bei Überstundenarbeit, für die Zeitausgleich gebührt, der Zeitpunkt des Ausgleichs nicht im Vorhinein vereinbart, ist der Zeitausgleich zu gewähren:
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(3) Wird der Zeitausgleich für Überstunden nicht innerhalb der Fristen nach Abs§ 11d LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen. 2 gewährt, kann der Dienstnehmer
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(2) Ist bei Überstundenarbeit, für die Zeitausgleich gebührt, der Zeitpunkt des Ausgleichs nicht im Vorhinein vereinbart, ist der Zeitausgleich zu gewähren:
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(3) Wird der Zeitausgleich für Überstunden nicht innerhalb der Fristen nach Abs§ 11d LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen. 2 gewährt, kann der Dienstnehmer
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