§ 8 ETV 2002 (weggefallen)

Elektrotechnikverordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.07.2020 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsBei elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen ist die Übereinstimmung mit allen anzuwendenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften und Vorschriften über Normalisierung und Typisierung (SNT-Vorschriften) anzunehmen, wenn diese das folgende Zeichen tragen:
  1. (2)Absatz 2Dem Zeichen des Abs. 1 sind Zertifizierungszeichen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes gleichzuhalten, sofern diese Zertifizierungszeichen nach gleichwertigen Bedingungen wie das Zeichen des Abs. 1 vergeben werden.Dem Zeichen des Absatz eins, sind Zertifizierungszeichen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes gleichzuhalten, sofern diese Zertifizierungszeichen nach gleichwertigen Bedingungen wie das Zeichen des Absatz eins, vergeben werden.
§ 8 ETV 2002 seit 08.07.2020 weggefallen.

Stand vor dem 08.07.2020

In Kraft vom 14.06.2002 bis 08.07.2020
  1. (1)Absatz einsBei elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen ist die Übereinstimmung mit allen anzuwendenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften und Vorschriften über Normalisierung und Typisierung (SNT-Vorschriften) anzunehmen, wenn diese das folgende Zeichen tragen:
  1. (2)Absatz 2Dem Zeichen des Abs. 1 sind Zertifizierungszeichen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes gleichzuhalten, sofern diese Zertifizierungszeichen nach gleichwertigen Bedingungen wie das Zeichen des Abs. 1 vergeben werden.Dem Zeichen des Absatz eins, sind Zertifizierungszeichen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes gleichzuhalten, sofern diese Zertifizierungszeichen nach gleichwertigen Bedingungen wie das Zeichen des Absatz eins, vergeben werden.
§ 8 ETV 2002 seit 08.07.2020 weggefallen.

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