Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Elektrische Anlagen im Geltungsbereich der in Anhang III Nr. 1 bis Nr. 10 aufgelisteten SNT-Vorschriften sind ab Inkrafttreten dieser Verordnung nach diesen SNT-Vorschriften zu planen und spätestens ab 1.Jänner 2011 nach diesen SNT-Vorschriften zu errichten.
(2) Elektrische Anlagen im Geltungsbereich der in Anhang III Nr. 1 bis Nr. 10 aufgelisteten SNT-Vorschriften sind ab Inkrafttreten dieser Verordnung nach diesen SNT-Vorschriften zu planen und spätestens ab 1.Jänner 2011 nach diesen SNT-Vorschriften zu errichten.