§ 9 ETV 2002 (weggefallen)

Elektrotechnikverordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.07.2020 bis 31.12.9999
(1) Es sind die SNT-Vorschriften ÖVE/ÖNORM EN 60335-1 und deren Änderungen (Nr§ 9 ETV 2002 seit 08.07.2020 weggefallen. 69 des Anhangs I) nur bei gemeinsamer Anwendung mit der SNT-Vorschrift ÖVE/ÖNORM EN 60335-2-76 verbindlich.

(2) Elektrische Anlagen im Geltungsbereich der in Anhang III Nr. 1 bis Nr. 10 aufgelisteten SNT-Vorschriften sind ab Inkrafttreten dieser Verordnung nach diesen SNT-Vorschriften zu planen und spätestens ab 1.Jänner 2011 nach diesen SNT-Vorschriften zu errichten.

Stand vor dem 08.07.2020

In Kraft vom 13.07.2010 bis 08.07.2020
(1) Es sind die SNT-Vorschriften ÖVE/ÖNORM EN 60335-1 und deren Änderungen (Nr§ 9 ETV 2002 seit 08.07.2020 weggefallen. 69 des Anhangs I) nur bei gemeinsamer Anwendung mit der SNT-Vorschrift ÖVE/ÖNORM EN 60335-2-76 verbindlich.

(2) Elektrische Anlagen im Geltungsbereich der in Anhang III Nr. 1 bis Nr. 10 aufgelisteten SNT-Vorschriften sind ab Inkrafttreten dieser Verordnung nach diesen SNT-Vorschriften zu planen und spätestens ab 1.Jänner 2011 nach diesen SNT-Vorschriften zu errichten.

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