§ 11 ETV 2002 (weggefallen)

Elektrotechnikverordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.07.2020 bis 31.12.9999
(1) Die Bergpolizeiverordnung für Elektrotechnik - BPV-Elektrotechnik, BGBl. Nr. 737/1996, wird durch diese Verordnung nicht berührt.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die§ 11 ETV 1996, BGBl. Nr. 105/1996, ausgenommen die gemäß § 2 Abs. 2 weiterhin verbindlichen SNT-Vorschriften, außer Kraft2002 seit 08.07.2020 weggefallen.

(3) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über elektromedizinische Geräte (Elektromedizingeräteverordnung 1993 - ElMedV 1993), BGBl. Nr. 46/1994 außer Kraft

Stand vor dem 08.07.2020

In Kraft vom 14.06.2002 bis 08.07.2020
(1) Die Bergpolizeiverordnung für Elektrotechnik - BPV-Elektrotechnik, BGBl. Nr. 737/1996, wird durch diese Verordnung nicht berührt.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die§ 11 ETV 1996, BGBl. Nr. 105/1996, ausgenommen die gemäß § 2 Abs. 2 weiterhin verbindlichen SNT-Vorschriften, außer Kraft2002 seit 08.07.2020 weggefallen.

(3) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über elektromedizinische Geräte (Elektromedizingeräteverordnung 1993 - ElMedV 1993), BGBl. Nr. 46/1994 außer Kraft

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