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(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die§ 11 ETV 1996, BGBl. Nr. 105/1996, ausgenommen die gemäß § 2 Abs. 2 weiterhin verbindlichen SNT-Vorschriften, außer Kraft2002 seit 08.07.2020 weggefallen.
(3) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über elektromedizinische Geräte (Elektromedizingeräteverordnung 1993 - ElMedV 1993), BGBl. Nr. 46/1994 außer Kraft
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die§ 11 ETV 1996, BGBl. Nr. 105/1996, ausgenommen die gemäß § 2 Abs. 2 weiterhin verbindlichen SNT-Vorschriften, außer Kraft2002 seit 08.07.2020 weggefallen.
(3) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über elektromedizinische Geräte (Elektromedizingeräteverordnung 1993 - ElMedV 1993), BGBl. Nr. 46/1994 außer Kraft